Hauptbereich
Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig beantragen
Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Wir erinnern die Bürgerinnen und Bürger von Kirchardt und den Ortsteilen daran, rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, falls die Gültigkeit des alten Ausweises bzw. Passes abgelaufen ist oder demnächst abläuft.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird folgendes benötigt:
- gültiges Identitätsdokument (alter Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (nur, wenn Sie bisher keinen Personalausweis/Reisepass besessen haben)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich für den Personalausweis
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich für den Reisepass
Bitte sprechen Sie persönlich bei uns vor.
Dies kann nur beim Bürgermeisteramt in Kirchardt, Einwohnermeldeamt, beantragt werden. Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
ACHTUNG: Bitte denken Sie daran, dass seit der gesetzlichen Änderung zum 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden können.
Ihr Bürgerbüro