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Bauanträge sind ab sofort beim Baurechtsamt einzureichen
Artikel vom 09.01.2024
Änderung der Landesbauordnung
Pressemitteilung 01/2024
Wichtige Information für alle Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten:
Am 25.11.2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten. Daher sind ab sofort
Bauanträge bei der Baurechtsbehörde der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, als untere Baurechtsbehörde einzureichen und nicht mehr - wie bisher - bei der Gemeinde einzureichen.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen SIND ausdrücklich gesondert zu beantragen.